Willkommen bei NOV Nord Gastronomie GmbH

Wir beschäftigen uns mit der Eröffnung und Verwaltung von Cafés, dem Handel für Gastronomie und dem dazugehörigen Gastronomie-Bedarf. Zusätzlich planen wir den Betrieb von Spielhallen, Sportwetten und in naher Zukunft das Aufstellen von Spielautomaten in Gastronomien.










Unser Konzept











Wir suchen Kooperationspartner für Cafes











Impressum





Geschäftsführer Murat Dagdeviren
Commende 3 • 46325 Borken
Fon folgt • Fax folgt
Amtsgericht Coesfeld HRB 22857
Steuernummer: folgt USt-IdNr. : folgt
E-Mail: info@nov-nord.de
Internet: www.nov-nord.de

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Wir haben auf unseren Seiten Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich von AIDA Werbeagentur GmbH unterliegen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten.

Datenschutzerklärung und DSGVO

Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden sehr ernst und verpflichten uns, die Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Bitte entnehmen Sie unsere Kontaktdaten rechts.

Zwecke der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den folgenden Zwecken:
  • Betreuung der Anfragen und Bestellungen der Kunden, sowie die Kommunikation mit den Kunden
  • Optimierung unserer Website und Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage folgender Rechtsgrundlagen:
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO** (Einwilligung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO** (Vertrag)
Empfänger der Daten
Die Kundendaten können an folgende Empfänger weitergegeben werden:
  • Zahlungsabwickler
  • Logistikdienste
Dauer der Speicherung
Die Kundendaten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich oder wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zur Klarstellung
Auf dieser Web-Seite oder auf unserem Online-Shop werden zu keinem Zeitpunkt Daten oder Cookies hinterlegt, die die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern oder Kunden ermöglichen. Das gilt nicht für Online-Bestellungen, die auch alle relevanten Daten zur Bestellung und dem Besteller enthalten. Entweder ruft der Kunde an oder hat im Rahmen der Registrierung als Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Kundenbeziehung gemäß DSGVO erlaubt.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, jederzeit Zugriff auf Ihre Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder zu löschen, sowie die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken oder zu widersprechen.

Kontakt
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an die rechts stehenden Kontaktdaten wenden.





Geschäftsführer Murat Dagdeviren
Commende 3 • 46325 Borken
Fon folgt • Fax folgt
Amtsgericht Coesfeld HRB 22857
Steuernummer: folgt USt-IdNr. : folgt
E-Mail: info@nov-nord.de
Internet: www.nov-nord.de

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Wir haben auf unseren Seiten Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich von AIDA Werbeagentur GmbH unterliegen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten.

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf beweglicher Sachen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.
  2. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Das vereinbarte Zahlungsziel wird auf der Rechnung benannt. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechen den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
  5. Da generell alle Preise ab Werk sind, sind Transportschäden nicht aufrechenbar, da diese direkt vom Versicherer reguliert werden. Die gilt auch, wenn wir in Ihrem Auftrag ein Transportunternehmen beauftragen.
§ 4 Lieferzeit
  1. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
§ 5 Gewährleistung
  1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
  5. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Kontokorrent- / Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel
    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung / Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel
    Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der unverarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
  4. Scheck- / Wechsel-Klausel
    Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die dieser zugrunde liegenden Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
  5. Übersicherungsklausel
    Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
  6. Generell
    Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
§ 7 Abtretung

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

In dem Fall wären sämtliche Zahlungen, mit schuldbefreiender Wirkung, ausschließlich an die abgetretene Factoring Gesellschaft zu leisten. Aktuell wären alle Zahlungen an die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Erfüllungsort

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder oder der Sitz der Factoring Gesellschaft.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, ist die unwirksame Bestimmung durch eine Solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsteilen bei Vertragsabschluss wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.




Geschäftsführer Murat Dagdeviren
Commende 3 • 46325 Borken
Fon folgt • Fax folgt
Amtsgericht Coesfeld HRB 22857
Steuernummer: folgt USt-IdNr. : folgt
E-Mail: info@nov-nord.de
Internet: www.nov-nord.de

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Wir haben auf unseren Seiten Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich von AIDA Werbeagentur GmbH unterliegen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten.